
Rechtsgebiete
Ich setze auf
Qualität vor Quantität
Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten zu können, konzentriert sich Kanzlei Wittmayr auf ausgewählte Rechtsgebiete. Sie erwartet kompetente und engagierte Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Unser Ziel ist es, Ihnen klare, verständliche und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die Ihre Interessen bestmöglich schützen.
Wir erläutern Ihnen klar und deutlich die Rechtslage zu Ihrem individuellen Problem und klären Sie jederzeit über Ihre Chancen und Risiken auf.
Gebühren der Kanzlei Wittmayr
Eine effektive Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt bedarf ein Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien.
Wir möchten Ihnen gegenüber offen und ehrlich sein:
Eine Rechtsberatung ist stets mit Kosten verbunden. Ein erfahrener Anwalt sorgt jedoch dafür, dass sich Ihre Investition für Sie auszahlt. Er verschafft Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch erspart Ihnen wertvolle Zeit, Aufwand und potenzielle Konflikte.
Die Entscheidung für eine rechtliche Beratung oder Vertretung ist oft auch eine Frage der zu erwartenden Kosten und der zugrunde liegenden Vertragsbedingungen. Um Ihnen die Entscheidungsfindung zu erleichtern, wird Ihnen in diesem Abschnitt ein erster Überblick über die Honorargestaltung der Kanzlei Wittmayr gegeben. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs werden Ihnen die Konditionen selbstverständlich detailliert erläutert.
Erstberatung:
Für eine Erstberatung werden Ihnen 190,00€ netto berechnet. Die Erstberatung wird entweder telefonisch oder per Videocall durchgeführt.
Anwaltliche Vertretung:
Die Abrechnung erfolgt entweder nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Hierbei kann die Vergütung nach Zeitaufwand oder auch durch eine Pauschale festgelegt werden. Insbesondere bei gerichtlichen Verfahren stellen die gesetzlichen Gebühren die Mindestgebühr dar, die jeder Rechtsanwalt in Rechnung stellen muss.
In der Regel erfolgt die Vergütung der anwaltlichen Dienstleistung der Kanzlei Wittmayr auf Basis eines Zeithonorars. Dies stellt in den meisten Fällen auch für Sie die wirtschaftlichste Lösung dar und gewährleistet, dass die Vergütung in einem direkten und nachvollziehbaren Verhältnis zu der tatsächlich erbrachten Leistung steht. Mit einem Zeithonorar zahlen Sie ausschließlich für die aufgewendete Arbeitszeit. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach der konkreten Angelegenheit, die Sie der uns anvertrauen. Dabei spielen insbesondere die Schwierigkeit des Falles, das wirtschaftliche Interesse, das Sie mit Ihrem Anliegen verbinden, sowie die damit verbundenen Haftungsrisiken eine Rolle. Da der genaue zeitliche Aufwand für die Bearbeitung Ihres Falles häufig schwer abschätzbar ist, können wir in der Regel keine verbindliche Prognose zur voraussichtlichen Dauer der Bearbeitung abgeben.
Profitieren Sie noch heute von unserer Spezialisierung und werden Sie unser Mandant.